AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Gesamtaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.
2. Der Abschluss des Gesamtaufnahmevertrags (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit oder eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf er vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hotels, soweit dies zumutbar ist, bereitzustellen.
7. Bei Um- bzw. Abbestellungen des Leistungsnehmers von Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 40 Tage vor Ankunft: keine Kosten
b) 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
d) 13 bis 4 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
e) 3 bis 0 Tage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
f) bei Buchungen für nur Übernachtung/ Frühstück 7 bis 0 Tage vor Ankunft: 80% des vereinbarten Zimmerpreises. Umfassen die Vereinbarungen mit dem Hotel mehr als 50 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängert sich die Frist auf 30 Tage. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Leistungen Dritter, die vom Hotel im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden, sind bei Abbestellung nach dem AGB des Dritten zu erstatten.
8. Um bei Gruppenbuchungen (ab 12 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 5 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
9. Ist der Leistungsnehmer/ Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
10. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es für die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Leistungsnehmer/ Besteller gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Veranstaltungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag sofort zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.
11. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Leistungsnehmer/ Besteller abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Leistungsnehmer/ Besteller nicht hinreichend informiert worden ist.
12. Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug zahlbar.
13. Kreditkarten (AMEX, DINERS, EC, VISA) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch unter spezielle Rahmenabkommen liegen.
14. Überschreitet der Zeitraum wischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 3 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuern gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers/Bestellers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich MWST.
15. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Gerichtsstand ist Wittmund.
17. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen, usw. ist weiterhin zu beachten:
a) Eine Änderung der Teilnehmerzahlen für ein gemeinsames Essen muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein; andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Teilnehmer in Rechnung gestellt.
b) Der Leistungsnehmer/ Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen und Getränke.
c) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
d) Für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
e) Anbringen von Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Nutzung, Auf- und Abbau während der Veranstaltung durch Fremdeinwirkung Dritter verursacht wurden, haftet der Leistungsnehmer/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
f) Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, vom Hotel sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen behält sich das Hotel vor.
g) Kommunale Abgaben anlässlich der Veranstaltung, wie Vergnügungssteuer, Sperrstundenverlängerungen, GEMA- und GÜFA- Gebühren gehen zu Lasten des Leistungsnehmers/ Bestellers.
h) Folgende Funktionsraumbereitstellungskosten werden vom Hotel pro Veranstaltungstag zugrunde gelegt:
Raum Ammerland:
1.500,00 € bei Ausstellungen
450,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen
Raum Friesland:
1.500,00 € bei Ausstellungen
450,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen
Raum LOBBY:
1.000,00 € bei Ausstellungen
250,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen
Raum Wangerland:
500,00 € bei Ausstellungen
250,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen
Raum Treibholz:
1.500,00 € bei Ausstellungen
450,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen
Bei Funktionsraumbereitstellungskosten gilt folgende Mietberechnungsgrundlage:
Funktionsraumbereitstellungskosten minus 10% des zur Veranstaltung getätigten Gesamtumsatzes aus LOGIS & GASTRONOMIE.
Dieser Prozentsatz wird zur Ermittlung der Restmiete herangezogen.
i) Sonstige Kosten im Rahmen einer Veranstaltung:
Ab 02.00 Uhr wird vom Hotel bei Veranstaltungen eine Nacht- Servicefee- Pauschale von € 250,00/ angefangene Stunde erhoben.
§ 305 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil
(1) Die hierbei vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ist der Vertragsbestandteil, die das Hotel der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.
(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ist immer Bestandteil des Vertrags, weil das Hotel bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit deren Erfordernisse im Voraus.